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Suchtberatung im Zusammenhang zur MPU

Unabhängig von der eigenen Motivation ist bei einem Teil der MPU-Probanden eine Suchtberatung im Vorfeld der MPU unbedingt erforderlich. Dabei sind die Untersuchungsrichtlinien amtlich-anerkannter Untersuchungsstellen zu beachten. In folgenden Fällen sollte eine Suchtberatung erfolgen:

  • Wiederholungstaten im Bereich Alkohol
  • Einzel- oder Wiederholungstaten unter Alkoholeinfluss zu unüblichen Uhrzeiten (z.B. 1,3 Promille um 11.00 Uhr vormittags)
  • Einzel- oder Wiederholungstaten mit Blutalkoholkonzentrationen ab 2,5 Promille
  • Einzel- oder Wiederholungstaten unter Alkoholeinfluss und unter zusätzlichem Einfluss einer oder mehrerer Drogen (auch Cannabis)
  • Einzeltaten unter dem Einfluss harter Drogen (z.B. Kokain oder Heroin)
  • Wiederholungstaten im Bereich Drogen (auch Cannabis)

Für den Gutachter ist neben einer vorzulegenden Bescheinigung wichtig, den Veränderungs– bzw. Umorientierungsprozess schlüssig und nachvollziehbar vermittelt zu bekommen.

Um zu klären, ob eine Suchtberatung vor der MPU zu beanspruchen ist, sollte sich der Betroffene nach der Verkehrsauffälligkeit möglichst umgehend mit uns in Verbindung setzen! Welches Vorgehen im Einzelfall richtig ist, wird im intensiven Erstgespräch gemeinsam geklärt.

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